In den letzten Jahren hat Netflix seine Abopreise mehrfach erhöht. Doch seien einige dieser Erhöhungen rechtswidrig, wie verschiedene Gerichtsurteile gezeigt haben. Wer betroffen ist und wie ihr versuchen könnt, euch das zu viel gezahlte Geld zurückholen, erfahrt ihr hier.
Wie könnt ihr euch wehren?
Wenn ihr den Preiserhöhungen vor der letzten im April 2024 nie zugestimmt habt, sind diese rechtswidrig. Netflix behauptet, dass sie stets eine Zustimmung des Kunden eingeholt haben, viele Kunden können sich jedoch nicht an eine solche Abfrage erinnern.
Wenn ihr euch unsicher seid, könnt ihr unter www.netflix.com/account/getmyinfo eure Daten anfordern und findet unter den Einträgen "PRICE_CHANGE_CONFIRMATION"
das Datum und die Uhrzeit, wann ihr der Preiserhöhung zugestimmt haben sollt (Quelle: Stiftung Warentest). Gleicht diese Information dann mit eurem Kalender ab. Bedenkt jedoch auch, dass ein Familienmitglied oder Mitbewohner die Nachricht bestätigt haben könnte – fragt im Zweifelsfall nach.
Musterbrief zur Erstattungsforderung
Wenn ihr früherer Netflix-Preiserhöhungen nicht zugestimmt habt, könnt ihr die Erstattung der auf diese Erhöhungen entfallenden Zahlungen fordern. Ein Musterbrief zur Erstattungsforderung findet ihr hier bei der Stiftung Warentest. Die Forderung auf Erstattung von bis zum 31. Dezember 2021 gezahlten Beträgen ist jedoch inzwischen verjährt.
Was tun, wenn ihr der letzten Erhöhung zugestimmt habt?
Wenn ihr bei der letzten Preiserhöhung im April 2024 Netflix-Kunde geblieben seid, habt ihr dieser Erhöhung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zugestimmt. Eine Erstattung zu fordern ist in diesem Fall nur möglich, wenn sich die Ansicht des Landgerichts Köln durchsetzt, dass die Erhöhung trotz Zustimmung unwirksam ist. In diesem Fall solltet ihr also vorerst abwarten, wie sich die Rechtsprechung weiterentwickelt, bevor ihr eine Erstattungsforderung stellt.
Warum sind die Preiserhöhungen rechtswidrig?
Netflix hat in seinen Nutzungsbedingungen eine Klausel, die es dem Unternehmen erlaubt, die Preise einseitig zu erhöhen. Diese Klausel wurde jedoch von verschiedenen Gerichten als unwirksam eingestuft. Das Landgericht Berlin urteilte bereits 2021, dass diese Regelung unfair und damit unwirksam ist. Das Kammergericht Berlin bestätigte diese Entscheidung 2023. Am 15. Mai 2025 hat nun das Landgericht Köln entschieden, dass Netflix die auf die Preiserhöhungen entfallenden Zahlungen erstatten muss, selbst wenn Kunden der Erhöhung ausdrücklich zugestimmt haben (Quelle: openjur).